Zivilrecht

Im Zivilrecht finden sich viele Sachverhalte und Problemstellungen des täglichen Lebens wieder. Dies sind insbesondere:

  • Kaufvertrag
  • Darlehensvertrag
  • Mietvertrag

Auch hier gilt, dass oftmals durch geschicktes Herangehen sehr zufriedenstellende Lösungen gefunden werden können, ohne dass eine gerichtliche Durchsetzung notwendig wird. Sollte dies im Einzelfall nicht gelingen, vertreten wir Sie natürlich auch gerichtlich.

Ebenso übernehmen wir Ihr Forderungsmanagement und setzen Ihre berechtigten Forderungen effektiv durch.

Familien- und Erbrecht

Ganz besonders im sensiblen Bereich des Familien- und Erbrechts gilt der Grundsatz des aufmerksamen Zuhörens. Zum Erfassen oft schwierigster menschlicher Schicksale muss man sich als anwaltlicher Berater diesen mit der nötigen Zurückhaltung nähern, aber dann auch dem Mandanten jeweils entsprechende Lösungen aufzeigen.

Mit diesem behutsamen Vorgehen konnten wir in der Vergangenheit oft gute und tragfähige Lösungen für die weitere Zukunft erzielen!

Arbeitsrecht

Das Arbeitsverhältnis berührt den Kernbereich und Lebensmittelpunkt sowohl von Arbeitgebern als von Arbeitnehmern. Häufig gibt es Konflikte zwischen den Arbeitnehmertreuepflichten und den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers.

Dabei beraten und vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei einer frühzeitigen Einschaltung unserer Kanzlei setzen wir uns dafür ein, Konflikte und Auseinandersetzungen so weit wie möglich, außergerichtlich gütlich und einvernehmlich zwischen den Parteien zu regeln. Natürlich vertreten wir Sie auch gerichtlich.

Wir sind bundesweit tätig in folgenden Bereichen des Individualrechtes:

  • Kündigung
  • Aufhebungsvertrag 
  • Abfindung
  • Freistellung 
  • Urlaub 
  • Entgeltfortzahlung
  • Zeugnis
Strafrecht

Im Bereich der Strafverteidigung kommt es mehr als bei jeder anderen anwaltlichen Tätigkeit auf den individuellen Stil des Verteidigers an. Ob eine Verteidigung effektiv ist, hängt weniger vom Wortlaut, als vom Auftritt des Verteidigers bzw. dem ihm vorauseilenden Ruf, gar von Sympathien ab.

Ihr Einzelfall wird daher von uns individuell und sorgfältig geprüft, um Sie und Ihre Rechte angemessen verteidigen zu können. Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass Sie, sobald gegen Sie ermittelt wird, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen müssen. Dieses Schweigen darf und wird Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden, ermöglicht uns als Strafverteidiger nach erfolgter Akteneinsicht jedoch Ihre effektive Verteidigung.

Unsere bundesweite Tätigkeit erstreckt sich dabei insbesondere auf folgende Gebiete:

  • Vermögensdelikte (Diebstahl, Betruf, Untreue, etc.)
  • Gewaltdelikte (Raub, räuberische Erpressung, Körperverletzung, etc.)
  • Verkehrsstrafrecht (Unfallflucht, Trunkenheit, etc.)
  • Betäubungsmittelstrafrecht

Natürlich vertreten wir Sie auch im Rahmen von Pflichtverteidigungen.

In strafrechtlichen Notfällen erreichen Sie uns unter der Rufnummer 0 163 41 71 880!

Verkehrs- und Bußgeldrecht

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Wussten Sie, dass die Kosten Ihres Rechtsanwaltes vollständig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen wird, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben?

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche. Dabei übernehmen wir die vollständige Abwicklung des Unfallschadens.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid oder ein Schreiben der Polizei erhalten? Wir vertreten Sie natürlich auch in Bußgeldangelegenheiten als auch Strafverfahren.

Dabei sollten Sie wissen, dass viele Angelegenheiten außergerichtlich geregelt werden können, ohne dass Sie sich einem Gerichtsverfahren mit Verhandlungstermin aussetzen müssen.

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